Vergütung
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Vorab ein Zitat: “Mag der Anwalt der wissenschaftlich höchsstehende, mag er der zartfühlenste Mensch sein – er arbeitet nicht als Volksbeglücker, sondern um zu verdienen.” (Adolf Baumbach, 1927, zitiert aus Krämer/Maurer/Kilian Vergütungsvereinbarung und -management, Beck-Verlag 2005 S. 175) Rechtsrat kostet, auch wenn man ihn nicht wiegen oder anfassen kann. Und es ist grds völlig gleich, wo der Anwalt Rechtsrat erteilt, das kann auch außerhalb der Kanzlei der Fall sein. Dafür haftet er dann natürlich auch und Erklärungen mancher Anwälte auf deren Briefpapier wie : “Mündlich erteilter Rechtsrat ist erst verbindlich, wenn er schriftlich bestätigt wird”, sind natürlich völlig verfehlt. Selbstverständlich wird auch für mündlichen Rechtsrat gehaftet (zumal dem Mandanten am Telefon ja kaum das Briefpapier des betreffenden Anwalts vorliegt). Besser, er sucht sich gleich einen anderen aus, der auch dafür einsteht, was er sagt.
Haben Sie keine Scheu: Kommen Sie gerne vorbei mit allen aussagekräftgen Unterlagen zu Ihrem Vorgang, damit ich mir einen Überblick über den Fall verschaffen kann. Dann kann ich Ihnen auch mitteilen, was eine Erstberatung kostet bzw. Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Übernahme der Rechtsvertretung machen. Bis zu dieser Entscheidung fallen selbstverständlich keine Gebühren an. Die gesetzlichen Gebühren für eine Erstberatung liegen zwischen 20,00 € und 190,00 € netto.
Generell gilt: Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und gleichzeitig die am schwierigsten zu beantwortende. Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei der die Unterlagen zweier Instanzen geprüft werden müssen, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an. Dabei kommt hinzu, dass man natürlich nicht absehen kann, wie sich die Rechtsangelegenheit entwickelt. Eine genaue Kostenschätzung ist deshalb zu Beginn kaum möglich. Dennoch bemühe ich mich darum, soweit das möglich ist.
Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle: Die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bemisst sich nach dem jeweiligen Streitwert des Verfahrens. Alternativ ist auch eine Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand möglich (zB mit einer 10-Minuten-Taktung). Wir bemühen uns gemeinsam mit Ihnen die für Sie gerechteste und kostengünstigste Lösung abzuschätzen.
Zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung?
Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln sicherheitshalber vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z.B. Vertragsrecht) und die Art der Leistung (z.B. Erstberatung) mitversichert ist.
Wie bekommen Sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung?
Wir können die Deckungsanfrage für Sie stellen, wenn Sie uns auch damit beauftragen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsschein mit. Den Rest erledigen wir für Sie. Dabei handelt es sich um ein gesondertes vergütungspflichtiges Mandat, das unabhängig von dem Mandat ist, um das es geht.
Sie können sich den Anwalt nicht leisten – was nun?
Niemand muss auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, in München beim Amtsgericht München, Rechtsantragstelle, Maxburgstraße 4, 80315 München, Zimmer 216, Tel. 5597-3719.
Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe oder in Familensachen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierfür benötigen wir Ihre Einkommensnachweise. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von uns oder ganz leicht im Internet.




Aufrufe.