Kunstrecht
Die Kanzlei Michael F. FEUERBERG befasst sich als eine der wenigen Kanzleien schwerpunktmäßig mit dem Bereich Kunstrecht. Im KUNSTRECHT hat RA Feuerberg auch publiziert.
Einige der von Rechtsanwalt Michael F. FEUERBERG bearbeiteten Fälle aus dem Kunstrecht fanden auch in der Öffentlichkeit Beachtung. Diese betrafen zum Beispiel in der Tschechischen Republik gestohlene Kunstwerke (Madonnen, Taufbecken, sakrale Kunst im weitesten Sinn). Gestohlene Kunstwerke werden häufig sofort nach Österreich verbracht. Dort werden Sie dann schnellstmöglich veräußert, da man in Österreich im Unterschied zu Deutschland auch gestohlene Kunst gutgläubig erwerben kann. Obwohl es sich um gestohlene Kunst handelt, kommt es lt. österreichischem Recht zu einem wirksamen Erwerb von Eigentum. Dies wäre in Deutschland und in den meisten anderen Ländern in Europa nicht möglich. Daraus entwickeln sich dann nicht selten Rechtsstreitigkeiten, und zwar häufig dann, wenn derartige Kunstgegenstände wiederentdeckt werden. Anspruchsteller in solchen Fällen ist in der Regel der Tschechische Staat, der Rückgabe nach Spezialgesetzen begehrt (KulturgüterrückgabeG). Das wäre nur ein Beispiel für Fälle aus dem Kunstrecht.
Ein anderer Fall, den Rechtsanwalt Michael F. FEUERBERG bearbeitet hat, betraf innnerhalb des Kunstrechts das Strafrecht mit einem komplizierten und langdauernden Strafverfahren. Die Betreffenden hatten lt. Anklage einen “Picasso” hergestellt. Dieser wurde dann auf Ebay angeboten und zwar zu sage und schreibe 100 Mio. EUR. Das Werk wurde zusätzlich groß noch in der Presse publiziert und mit Foto veröffentlicht. Um die Wichtigkeit und Echtheit des Objekts zu untermalen, hatte man rechts und links neben das Bild martialisch wirkende Wachmänner postiert. Tatsächlich gabe es dann sofort auch Bieter mit Beträgen von mehreren hunderttausend EUR. Die Auktion wurde zuletzt doch noch von Ebay gestoppt. Es kam zur Anklage und zu einem Strafverfahren mit Sachverständigengutachten und einer umfangreichen Beweisaufnahme. Auch das ist Kunstrecht.
Viele solche Fälle werden jedoch nicht gerichtlich gelöst. Man versucht, sich zu einigen, die Öffentlichkeit zu vermeiden. Nicht immer gelingt das. Wie zum Beispiel im Falle einer Münchener Kunsthändlerin, der vorgeworfen wurde, wider besseres Wissen Kunstgegenstände als “aus der Zeit” verkauft zu haben.
Manchem Kunsthändler soll auch schon vorgeworfen worden sein, selbst derartige Antiquitäten “hergestellt” zu haben. Techniken der künstlichen Alterung gibt es offenbar genug.
Untenstehend finden Sie einen Artikel von Rechtsanwalt FEUERBERG, erschienen im Rahmen von “Kunst und Recht – Fälle aus der Praxis”.
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Michael F. FEUERBERG RECHTSANWALT. Mit Recht. München Kitzbühel





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