Notarhaftung
Die Notarhaftung spielt zunehmend eine größere Rolle. Dieses Rechtsgebiet wird von uns seit Jahren betreut.
Die möglichen Haftungsfälle sind vielfältig, zum Beispiel teilt der Notar dem Grundstückskäufer unzutreffend mit, der Kaufpreis sei fällig. Dieser zahlt, der Verkäufer wird insolvent. Das hat zur Folge: Der Käufer wird nicht Eigentümer und der Kaufpreis ist natürlich auch weg. Der Fall wurde erfolgreich über uns abgewickelt, allerdings mit einigem Aufwand, weil die Versicherung des Notars argumentiert hatte, man müsse sich erst gegen den Grundstückskäufer einen Titel, ein Urteil, verschaffen und daraus fruchtlos vollstrecken. Erst dann werde man eintreten.
Zweites Bespiel: Der Notar beurkundet den Verkauf eines dinglichen Rechts, obwohl die Befugnis des Verkäufers, darüber zu verfügen, bereits erloschen war. In erster Instanz hatte das Landgericht argumentiert, der Notar sei nicht verpflichtet gewesen zu prüfen, ob diese Befugnis des Verkäufers noch bestand. Das Urteil ist natürlich nicht haltbar und völlig unverständlich. Wer sonst als der Notar soll diese Überprüfung vornehmen, die völlig unerfahrenen Käufer etwa?
Grundsätzlich ist die Haftung des Notars an die Amtshaftung angelehnt. Der Pflichtenkatalog für Notare entspricht denen für Rechtsanwälte, natürlich mit typischen Besonderheiten, auch wegen der Urkundstätigkeiten. Der Notar hat strengstens auf Unparteilichkeit zu achten und er hat die Pflicht, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, er hat den sichersten Weg vorzuschlagen, er hat umfassende Beratung – und Belehrungspflichten. Auch deshalb nimmt die Vertragspassage immer weiteren Umfang ein, in der nochmals zusammengefasst ist, worüber der Notar aufgeklärt hat.
Die Urkundsparteien sollen sich keinesfalls scheuen, den Notar rechtzeitig und umfassend zu befragen und sich tatsächliche und rechtliche Vorgänge erklären lassen, bevor sie beurkunden.
Fragen der Notarhaftung sind so vielfältig wie das Recht und durchaus kompliziert. Nachdem die möglichen Schäden, die aufgrund Notarfehlern entstehen können und sicher auch entstehen, immens sein können, werden allem Anschein nach von den Versicherern der Notare erst einmal alle Ansprüche zurückgewiesen. Das scheint zumindest die Regel zu sein. Deshalb bedarf es besonderen Nachdrucks und intensiver Argumentation, wenn man sich gegen Notare bzw. ihre Versicherungen durchsetzen will.
Meinen Sie, dass Ihr Notar Fehler gemacht haben könnte, ist Ihnen aus einer notariellen Tätigkeit ein Schaden entstanden?
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Michael F. FEUERBERG RECHTSANWALT. Mit Recht. Berlin München Kitzbühel Neapel.




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