Die Kanzlei Michael F. FEUERBERG besteht seit Mai 1987. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammern München, Tirol und Madrid mit Büros in München, Kitzbühel und Neapel. Im österreichischen Recht ist die Kanzlei seit über sechs Jahren vertreten.
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei Michael F. FEUERBERG RECHTSANWALT ist der Bereich der Anwaltshaftung mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und der Notare einschl. Gebührenfragen. Solche Fälle betreuen wir ständig mehr. Diese sind häufig sehr kompliziert, sehr komplex, rechtlich anspruchsvoll und nicht selten von großer wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung. Soweit ersichtlich, wird dieser Bereich systematisch kaum von Rechtsanwälten betreut. Viele scheuen wohl auch zurück, sich mit Kollegen auseinanderzusetzen.
Michael F. FEUERBERG Rechtsanwalt
Mit Recht.
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RA FEUERBERG hat 2009 beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. die Fortbildung zum Anwaltsnotar erfolgreich durchgeführt. Der Kurs beinhaltete sechs dreitägige Vorlesungen ganztags mit je einer Abschlussklausur. Die Lehrgangsbereiche umfassten folgende Rechtsgebiete: 1. Berufsrecht, Allgemeine Notarpraxis und Beurkundungsrecht, 2. Grundstücks-kaufvertrag nebst Grundbuch-verfahrensrecht, notarielle Verwahrungstätigkeit, 3. Übertragungsverträge und Rechte in Abt. II und III des Grundbuchs, Notarkostenrecht, 4. WEG, Erbbaurecht, Bauträgervertrag, notarielles Haftpflichtrecht, 5. Familien - und Erbrecht, Internationales Privatrecht, 6. Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Zulassung zum Anwaltsnotar ist damit zwar nicht zwangsläufig verbunden. Dazu bedarf es verschiedener weiterer Voraussetzungen. Dies ändert aber nichts daran, dass es sich dabei um eine hochklassige und sehr intensive Fortbildung des DAI - Deutsches Anwaltsinstitut - in diesem Rechtsgebiet handelte mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltsnotar zu schaffen.
Zuletzt hat RA FEUERBERG einen Kurs zur Weiterqualifikation zum Fachanwalt für Erbrecht besucht und erfolgreich absolviert.
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