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Anwaltsgebühren Deutschland

Wir klären Sie gern über die Details der Gebühren auf, wir überprüfen auch die Vergütungsberechnungen oder Honoararvereinbarungen anderer Rechtsanwälte und zwar sowohl im deutschen als auch im österreichischen Recht. Unkompliziert ist keines der jeweils geltenden Honorar-Systeme.

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung nach deutschem Recht erfolgt entweder nach dem Gesetz (seit 01.07.2004 RVG = Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) oder aufgrund von Honorarvereinbarungen. Diese sind immer möglich. Dabei sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 4 RVG zu beachten. Danach sind bei Vereinbarung höherer als der gesetzlichen Gebühren Formvorschriften nach § 4 RVG zu beachten. Im Fall der gerichtlichen Tätigkeit dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werde. Die Vereinbarung höherer Gebühren als diese sind jederzeit möglich. Der Rechtsanwalt darf sich nicht am Erfolg der Sache des Mandanten beteiligen. Deshalb sind derartige (quota litis) Vereinbarungen nichtig.

office@mfbg.eu

 

Das RVG sieht mehrere Gebührenarten vor. Entweder sind Fest- oder Rahmengebühren festgelegt. Die Rahmengebühren sind entweder gegenstandswertabhängig, sog. Satzrahmengebühren, oder es werden ein Mindest- und ein Höchstbetrag vorgegeben, sog. Betragsrahmengebühren. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 RVG zu entnehmen.

Die jeweils angemessene Gebühr innerhalb der vorgegebenen Gebührenrahmen bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, außerdem seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§ 14 RVG).

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Michael F. FEUERBERG Rechtsanwalt | office@feuerberg.com <> it@lialex.it