Anwalts- und Notarhaftung
Mittlerweile entwickelt sich dieser Bereich zu einem eigenen Rechtsgebiet. Wir bearbeiten es seit einigen Jahren und im Laufe der Zeit häufen sich auch bei uns die Mandate aus dem Bereich der Anwalts- und Notarhaftung. Dazu gehören nicht nur Gebührenfragen. Es geht auch und hauptsächlich um die ordentliche Erfüllung des Anwaltsvertrages mit allen seinen vielfältigen Facetten. In der Regel wird dem RA vorgeworfen, der Prozessverlust beruhe auf seinem Verschulden. Wird der Partei - und damit dem RA - das nicht klar ins Urteil geschrieben, muss der Mandant den Beweis führen, dass er Erfolg gehabt hätte, hätte der RA ordentlich gearbeitet. Sämtliche Beispiele sind Fälle, die wir - bundesweit - zu bearbeiten haben oder hatten.
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