Erbrecht
Wir beraten und vertreten auch im Erbrecht. RA FEUERBERG ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein DAV und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Erbrechtliche Fragen sind nicht unkompliziert und von erheblicher Bedeutung. Das betrifft die Vorsorge wie die Beratung nach dem Erbfall. Wie gestalten Sie Ihre Erbfolge, leben Sie im gesetzlichen Güterstand, sollen die gesetzlichen Erben bedacht werden, ist evtl. der Bestand eines Betriebes oder einer Firma zu schützen, sind Immbilien vorhanden, gibt es auch Vermögen im Ausland, aktualisieren Sie ihr Testament laufend, stimmt das Testament, das vor Jahren erreichtet wurde, noch mit den heutigen Gegebenheiten überein, steht nach dem Erbfall z.B. die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers zur Diskussion. Wer verteilt den Nachlass. Das alles sind beispielhaft Fragen, die eine erhebliche Bedeutung haben bzw. erlangen können.
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